Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kreativ Agentur für Schauwerbung GmbH, Wolfener Straße 32-34, 12681 Berlin (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem KUNDEN (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere für Verträge, die über die Webseite www.rent-deco.de (nachfolgend auch als „Webseite“ bezeichnet) zur Erbringung von Agenturleistungen aus den Bereichen des visuellen Marketing und Visual Merchandisings (kurz „Leistungen“ genannt) zustande kommen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Verträge hinsichtlich der Vermietung von Dekoration für Feiern, Events, Promotion & Inszenierung gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen: LINK.
    • Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    • Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
  • Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDE (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  • Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
  1. Leistungsgegenstand
    • Der ANBIETER ist eine Full-Service-Werbeagentur im Bereich des Visual Marketings und Visual Merchandisings. Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst insbesondere:
  • Beratung, Entwurf und Entwicklung von Vermarktungskonzepten im Visuellen Marketing sowie Visuellen Merchandising;
  • Event Design, Durchführung von Veranstaltungen und Produktpräsentationen;
  • Kreation und Fertigung von Werbematerialien;
  • Vermietung von Werbematerialien.
    • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stetes aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.
    • Die rechtliche Prüfung von Ideen, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit nach urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Bestimmungen, ist nur dann Gegenstand der Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und der KUNDE die hierbei entstehenden Kosten übernimmt.
    • Die Eigentumsübertragung an Werbematerialien bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. In Ermangelung einer solchen verbleibt das Eigentum an erstellten Werbematerialien stets bei ANBIETER.
    • Termine und Lieferfristen gelten nur dann als fix, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
    • Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen und/oder Subunternehmer (Fremddienstleister) zu bedienen, es sei denn der KUNDE macht wichtige Gründe hiergegen geltend.
  1. Vertragsschluss
    • Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrag dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Anfrage ein Angebot seitens des Anbieters zu beauftragen.
  2. Pflichten des Kunden
    • Der KUNDE verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den ANBIETER angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des KUNDEN gegen diese Pflicht ist der ANBIETER von seiner Leistungspflicht befreit.
    • Der KUNDE ist für sämtliche durch ihn zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
  3. Fremdkosten
    Fremdkosten sind sämtliche Material- und Betriebskosten, Gebühren, Versicherungen, Lizenzen und Honorare, die der ANBIETER an Dritte im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Kunden zahlt. Fremdkosten berechnet der ANBIETER stets entsprechend deren tatsächlichem Anfall, jedoch ohne gesonderten Aufschlag an den KUNDEN weiter.
  1. Vergütung
    • Die Leistungen des ANBIETERS werden durch die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus der Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ersichtliche/n Vergütung/en abgegolten, sofern nicht eine zwischen den Parteien individuell vereinbarte Vergütung geschuldet wird. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Mehrkosten, die vom KUNDEN zu vertreten sind oder die aufgrund unvorhergesehener Umstände eintreten, trägt der KUNDE in voller Höhe. Hiervon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, Mehrkosten aufgrund von veränderten oder zusätzlichen Leistungen auf Wunsch des KUNDEN. Der ANBIETER stellt die solchermaßen überschrittenen Kosten dem KUNDEN nachträglich gesondert auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten und Honorare (gemäß Preisliste) in Rechnung.
    • Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem nicht durch den ANBIETER verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann.
  2. Zahlungsarten, Kaution
    • Mit Beauftragung ist der KUNDE – mangels abweichender Vereinbarung – zur Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Restzahlung in Höhe von 50% zuzüglich etwaiger Mehrkosten wird nach Leistungserbringung fällig.
    • Zahlungen werden sofort mit Rechnungstellung fällig und sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
    • Die Zahlung ist per Vorkasse oder per Rechnung möglich.
  3. Haftung auf Schadensersatz
    • Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern. Im Übrigen gilt das gesetzliche Sachmängelhaftungsrecht.
    • Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
  • Der KUNDE haftet für jede vorsätzlich hervorgerufene und/oder aufgrund grob unsachgemäßer Behandlung resultierende Beschädigung der Mietsache und hat den entstandenen Schaden an der Mietsache gegenüber dem ANBIETER zu ersetzen.
  • Der KUNDE haftet für jeden Verlust der Mietsache, den er durch sein Handeln (und/oder das seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) zu vertreten hat. Es gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
  1. Verzug
    • Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Anzahlung der Vergütung durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
    • Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
    • Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
  2. Datenschutz, Geheimhaltung
    • Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.
    • Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  3. Urheberrecht
    • Der ANBIETER überträgt an den vereinbarten Leistungen die jeweiligen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht in dem Umfang auf den KUNDEN, wie dieser individuell festgelegt bzw. umschrieben wird. Sofern keine individuelle Regelung getroffen ist, werden nur die einfachen Rechte für die Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projekts eingeräumt. Darüber hinausgehende Rechte (insbesondere Rechte zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung) werden nicht eingeräumt.
    • Beansprucht der KUNDE darüber hinausgehende Rechte an den Leistungen des ANBIETERS, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Höhe der zusätzlichen Vergütung richtet sich nach Umfang, Ort und Dauer der Nutzung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung.
    • Die Rechteeinräumung an Leistungen des ANBIETERS gilt nur für die vom KUNDEN tatsächlich umgesetzten und bezahlten Arbeitsergebnisse, nicht dagegen für vom KUNDEN verworfene Vorschläge; die Nutzungsrechte daran verbleiben uneingeschränkt bei ANBIETER.
    • Das Bearbeitungsrecht an den vereinbarten Leistungen wird nicht eingeräumt.
    • Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
  4. Abnahme
    • Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
    • Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
    • Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
  5. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.
    • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    • Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Wichtige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder erhebliche betriebliche und/oder wirtschaftliche Veränderungen des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
    • Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Gerichtsort ist Berlin.
    • Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juli 2022

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verleih)

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
    • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kreativ Agentur für Schauwerbung GmbH, Wolfener Straße 32-34, 12681 Berlin (im Folgenden kurz „VERMIETER“ genannt) und dem MIETERS (im Folgenden kurz „MIETER“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere für Verträge, die über die Webseite www.rent-deco.de (nachfolgend auch als „Webseite“ bezeichnet) zur Erbringung von Leistungen im Bereich der Vermietung von Dekoration für Feiern, Events, Promotion & Inszenierung (kurz „Leistungen“ genannt) zustande kommen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Verträge hinsichtlich der Erbringung sonstiger Leistungen, insbesondere Agenturdienstleistungen, gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://rent-deco.de/agb/.
    • Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des MIETERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der VERMIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der VERMIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des MIETERS Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    • Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERMIETERS.
  • Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem VERMIETER und dem MIETER (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  • Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
  1. Leistungsgegenstand
    • Gegenstand der Vermietung ist die entgeltliche und befristete Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen (nachfolgend „Mietsache“ bzw. „Mietsachen“).
    • Der VERMIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.
    • Der MIETER verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den VERMIETER angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des MIETERS gegen diese Pflicht ist der VERMIETER von seiner Leistungspflicht befreit.
    • Sofern und soweit der MIETER die individuelle Bearbeitung, Gestaltung und/oder Anpassung der Mietsache wünscht, ist dies nicht von der auf der Webseite angegebenen Vergütung umfasst, sondern zusätzlich zu vergüten. Auf Wunsch des MIETERS wird der VERMIETER über die entsprechende Bearbeitung, Gestaltung und/oder Anpassung der Mietsache ein individuelles Angebot unterbreiten.
  2. Vertragsschluss
    • Die Präsentation der Mietsachen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des VERMIETERS auf Abschluss eines Mietvertrags dar. Der MIETER wird hierdurch lediglich aufgefordert, eine Anfrage für ein unverbindliches Angebot zur Anmietung der jeweiligen Mietsache abzugeben.
    • Vor Abschluss der Anfrage werden dem MIETER alle für die Anfrage relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt.
    • Mit dem Absenden der Anfrage erkennt der MIETER diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit VERMIETER allein maßgeblich an.
    • Der VERMIETER bestätigt den Eingang der Anfrage des MIETERS durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch kein Angebot desVERMIETERS dar. Sie dient lediglich der Information des MIETERS, dass die Anfrage bei dem VERMIETER eingegangen ist.
    • Der VERMIETER gibt im Folgendem ein Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Mietvertrags über die in der Anfrage enthaltene/n Mietsache/n gerichtet ist. Der MIETER kann das Vertragsangebot sodann durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung annehmen.
  3. Abholung, Übergabeprotokoll, Bereitstellungszeiten
    • Mietsachen, die im betreffenden Zeitraum auf der Webseite als „lieferbar“ gekennzeichnet sind, können nach Bestätigung des Angebots durch den MIETER und nach eingegangener Vorkasse am Sitz des VERMIETERS abgeholt werden. Die Mietsache wird in den Räumlichkeiten des Vermieters versandfertig bereitgestellt. Ein Versand erfolgt nicht.
    • Etwaige Schäden sind bei Abholung der Mietsache in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Sofern keine Schäden festgehalten sind, gilt die Sache als einwandfrei und unbeschadet an den MIETER übergeben.
    • Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weist der VERMIETER auf der jeweiligen Produktseite oder nach Vertragsschluss hin.
  4. Vertragslaufzeit, Rückgabe
    • Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
    • Setzt der MIETER den Gebrauch der Mietsache(n) nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
    • Soweit die Mietzeit einvernehmlich zwischen den Parteien verlängert wird, erhöht sich die Vergütung gemäß individueller Vereinbarung.
  • Der MIETER ist verpflichtet, die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit dem VERMIETER in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Gibt der MIETER die Mietsache vor Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit zurück, ohne den VERMIETER von der vorzeitigen Rückgabe zuvor in Kenntnis zu setzen, prüft dieser die Möglichkeit der Erstattung nicht genutzter Miettage.
  1. Pflichten des MIETERS
    • Der MIETER verpflichtet sich, die vom VERMIETER zur Verfügung gestellte Mietsache nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
    • Der MIETER ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln. Für die Reinigung der Mietsache ist ausschließlich der MIETER verpflichtet. Bei der Reinigung hat der MIETER die auf der Mietsache angebrachten und/oder vom VERMIETER individuell erteilten Pflegehinweise zwingend zu beachten.
    • Der MIETER darf keinerlei (physische wie chemische) Veränderungen an der Mietsache vornehmen und hat die Mietsache zu jeder Zeit vor Verlust oder Diebstahl Dritter durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Im Falle des unfreiwilligen Abhandenkommens der Mietsache während der Mietdauer hat der MIETER den VERMIETER unverzüglich über den Verlust zu unterrichten.
    • Der MIETER darf die angemietete Mietsache nicht entgeltlich an Dritte weiter- bzw. untervermieten, es sein denn, es liegt im Einzelfall eine ausdrückliche Genehmigung des VERMIETERS hierzu vor.
    • Bei jeglicher Beschädigung ​während der Mietzeit ist der MIETER verpflichtet, den VERMIETER unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung der Mietsache geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung der Mietsache.
    • Der MIETER hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen des VERMIETERS zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen.
  1. Vergütung
    • Für Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung für die Mietsache/n aufgeführte/n Preis/e. Alle genannten Preise sind Netto-Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    • Die individuelle Bearbeitung, Gestaltung und/oder Anpassung der Mietsache sowie ggf. erforderliches Verbrauchsmaterial ist von der angegebenen Vergütung nicht umfasst und wird nach Verbrach berechnet.
    • Soweit nicht im Einzelfall anderslautend geregelt, trägt der MIETER sämtliche anfallenden Reinigungskosten (sofern Mietsache als reinigungspflichtig gekennzeichnet).
    • Die Vergütungspflicht des MIETERS bleibt in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den MIETERS verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der VERMIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
    • Alle durch den MIETER zu leistenden Zahlungen sind ab dem Zeitpunkt der Registrierung bzw. Bestellung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung per Rechnung zu begleichen.
  2. Zahlungsarten, Kaution
    • Je nach Vereinbarung ist die Zahlung per Vorkasse oder per Rechnung möglich.
    • Der MIETER ist verpflichtet, vor Beginn der Mietzeit zusätzlich zur Vergütung eine Kaution als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zu leisten. Diese muss bis spätestens zum Tag der Abholung durch Überweisung bei dem VERMIETER eingegangen sein und beträgt mindestens 100,00 EUR, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Haftung auf Schadensersatz
    • Der VERMIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern. Im Übrigen gilt das gesetzliche Sachmängelhaftungsrecht.
    • Der VERMIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des VERMIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der VERMIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der MIETER regelmäßig vertrauen darf.
  • Der MIETER haftet für jede vorsätzlich hervorgerufene und/oder aufgrund grob unsachgemäßer Behandlung resultierende Beschädigung der Mietsache und hat den entstandenen Schaden an der Mietsache gegenüber dem VERMIETER zu ersetzen.
  • Der MIETER haftet für jeden Verlust der Mietsache, den er durch sein Handeln (und/oder das seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) zu vertreten hat. Es gilt Ziffer 6.4 entsprechend.
  1. Datenschutz, Geheimhaltung
    • Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.
    • Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Nutzungsrechte, Referenznutzung
    • Die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts sind vom VERMIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt.
    • Alle rechtlich geschützten Inhalte des VERMIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des VERMIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
    • Die Mietsachen im Leistungsangebot des VERMIETERS sind in der Regel marken- und/oder designrechtlich geschützt. Jeglicher Eingriff in die geschützten Rechte des Geistigen Eigentums sind unzulässig und werden vom jeweiligen Rechteinhaber verfolgt. Der MIETER stellt den VERMIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen den VERMIETER frei, die aus der Verletzung der Geistigen Eigentumsrechte durch eine unerlaubte Handlung des MIETERS resultieren können.
    • Der VERMIETER darf den MIETER in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
  3. Widerrufsrecht

Für alle entgeltlich abgeschlossenen Verträge, die der MIETER mit dem VERMIETER in seiner Eigenschaft als Verbraucher abschließt, steht dem MIETER im nachfolgenden Umfang ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Mietsache in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kreativ Agentur für Schauwerbung GmbH, Wolfener Straße 32-34, 12681 Berlin, service@rent-deco.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag mit uns widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–      An Kreativ Agentur für Schauwerbung GmbH, Wolfener Straße 32-34, 12681 Berlin, service@rent-deco.de

–      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Mietsachen (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–      Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–      Name des/der Verbraucher(s)

–      Anschrift des/der Verbraucher(s)

–      Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–      Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.
    • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    • Der VERMIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den MIETERS nicht zumutbar. Wichtige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder erhebliche betriebliche und/oder wirtschaftliche Veränderungen des VERMIETERS. Der VERMIETER wird den MIETERS in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der MIETER den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom MIETERS angenommen.
    • Im Falle von unvorhergesehenen und unvermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID-19) sind die Vertragspartner für die Dauer und den Umfang dieses Ereignisses von den hier aufgestellten Leistungspflichten, mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung befreit. Der Anbieter muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, dass er infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch andere mögliche Verwendung seiner Arbeitskraft böswillig zu erwerben unterlässt. Die Vertragspartner sind verpflichtet sich in diesem Zusammenhang schnellstmöglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihre Verpflichtungen den jeweiligen Bedingungen unter dem Gebot von Treu und Glauben anzupassen.
    • Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Gerichtsort ist Berlin.
    • Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juli 2022

 

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